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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11   

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https://dejure.org/2012,3561
OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11 (https://dejure.org/2012,3561)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.01.2012 - 1 L 161/11 (https://dejure.org/2012,3561)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 1 L 161/11 (https://dejure.org/2012,3561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 Abs. 1; BeamtVG § 31 Abs. 3 S. 1
    Erweiterung des beamtenrechtlichen Dienstunfallbegriffs durch § 31 Abs. 3 S. 1 BeamtVG durch Unterstellen der Krankheit als Dienstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Betrieb von Laserdrucker am Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erweiterung des beamtenrechtlichen Dienstunfallbegriffs durch § 31 Abs. 3 S. 1 BeamtVG durch Unterstellen der Krankheit als Dienstunfall

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Vorliegend ist allein § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG, und zwar in der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Fassung maßgeblich ( vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, ZBR 2012, 38; Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 ).

    Es muss sich dabei gemäß § 31 Abs. 3 Satz 3 BeamtVG um eine Krankheit handeln, die in der Berufskrankheiten-Verordnung in der im Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Fassung aufgeführt ist, und der Beamte muss nach der Art seines Dienstes einer besonderen Erkrankungsgefahr ausgesetzt sein ( siehe: BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a. a. O. ).

    § 31 Abs. 3 BeamtVG soll gerade nicht die Folgen jeglicher Krankheit abmildern, die sich der Beamte im Dienst zuzieht, sondern nur besonderen Gefährdungen Rechnung tragen, denen ein Beamter im Vergleich zur Beamtenschaft insgesamt ausgesetzt ist ( BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Vielmehr muss der Beamte nach der Art seines Dienstes einer besonderen Erkrankungsgefahr ausgesetzt sein, wobei er, will er die Dienstunfallfürsorge wegen einer Krankheit erreichen, für das Vorliegen einer Erkrankung im Sinne des § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG sowie für die besondere Erkrankungsgefahr die materielle Beweislast trägt ( BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a. a. O. ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris ).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nämlich entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.] ).

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864 ), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes ( siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 1 B 82.92 -, juris ) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - 6 C 64.82 -, juris ) - hierauf entscheidungserheblich ankommt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht ( OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.] ).

    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat ( ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 ).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat ( ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 ).

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris ).

  • BVerwG, 23.02.1999 - 2 B 88.98

    Dienstunfall, Zuziehung einer Krankheit als - kraft Fiktion;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Vorliegend ist allein § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG, und zwar in der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Fassung maßgeblich ( vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 55.09 -, ZBR 2012, 38; Beschluss vom 23. Februar 1999 - 2 B 88.98 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 11 ).

    Damit erweitert § 31 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG den Dienstunfallbegriff des § 31 Abs. 1 BeamtVG auf bestimmte Krankheiten, indem er die Krankheit als Dienstunfall fingiert ( BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 1999, a. a. O. ).

  • BVerwG, 19.01.2006 - 2 B 46.05

    Anspruch auf Anerkennung eines während eines Schullandaufenthalts erlittenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Die Entscheidung über die Festsetzung der Höhe des Streitwertes für das Zulassungsverfahren beruht auf §§ 52 Abs. 2, 40, 47 GKG ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 B 46.05 -, www.bundesverwaltungsgericht.de ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Das insoweitige Vorbringen genügt bereits nicht den Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels, denn es muss der Mangel in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 3 B 52.92 -, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2006 - 1 L 256/05 -, JMBl. LSA S. 57 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
    Dementsprechend muss angegeben werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichtes ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichtes auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher sonstigen Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen ( BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 -, NVwZ 2004, 627; OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05

    Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08

    Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger

  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 22.90

    Schulklasse - Lungentuberkulose - Schulunterricht - Dienstliche Verrichtung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

  • BVerwG, 15.05.1996 - 2 B 106.95

    Amtsausübung im Einwirkungsbereich gefährlicher Stoffe bei nachgewiesener

  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07

    Wirksamkeit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der

  • BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

  • BVerwG, 20.12.1996 - 3 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung einer Divergenz -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 3 A 590/11

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Rechtsstreits über die Anerkennung einer

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - 3 B 94.3181 -, Schütz/Maiwald, BeamtR, ES/C II 3.1 Nr. 57; OVG NRW, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 21 A 2244/07 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 1 L 161/11 -, Juris; Lemhöfer, in Plog/Wiedow, BeamtVG, Lfg.
  • VG Münster, 23.03.2015 - 4 K 3510/13

    Anerkennung einer bestehenden Kontaktdermatitis eines Beamten als Dienstunfall

    Das im Widerspruchsbescheid zitierte niedersächsische OVG vgl. Beschluss vom 18. März 2013 - 5 LA 284/12 -, DÖD, 2013, 149 ff., Dienstunfall bei Tonerstaubbelastung verneinend auch OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 1 L 161/11 - juris, führt zu dieser Frage unter Bezugnahme auf eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Gefährdung durch Druckerimmissionen aus, dass auf 10.000 Personen, die Druckerimmissionen ausgesetzt sind, nur 1, 1 Verdachtsfälle kommen.
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